Der europäische Schnellwarndienst für Verbraucher, RAPEX, warnt vor der Verwendung von insgesamt vier unterschiedlichen Tattoofarben. Von allen Produkten gehen ernsthafte gesundheitliche Risiken aus.![]()
Diese und weitere Tattoofarben enthalten hohe Konzentrationen an giftigen Chemikalien.
Bei den Tattoofarben handelt es sich konkret um:
- "Intenze True Black" der Marke "Intenze", Chargennr.: SS68, Mindesthaltbarkeitsdatum bis Juni 2015
- "Zuper Black tattoo ink" der Marke "Zuper Black", Chargennr.: BK31IMX40 mit der Aufschrift: Haltbarkeitsdatum 30. Mai 2014 - Greybusters Berlin.
- "Intenze Lining Black" der Marke "Intenze", Chargennr.: BK 46IMX 40,SS71. Das Produkt hat zwei Haltbarkeitsangaben, eine vom Hersteller und eine des Importeurs 31.08.15 und 07.2015.
- "Tattoo-Farbe schwarz Intenze" der Marke "Intenze Ink Zuper Black", Chargennr.:BK 52IMX 40
Alle genannten Produkte weisen einen erhöhten Wert an sogenannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) auf. Das Bundesintitut für Risikopbewertung stuft die Gesundheitsgefährdung durch PAK bei mehr als 0,5mg/kg als "ernste Gefahr" ein. Diese Grenzen wurde von den genannten Produkten deutlich überschritten.
PAK entfetten die Haut, führen zu Hautentzündungen und können Hornhautschädigungen hervorrufen sowie die Atemwege, Augen und den Verdauungstrakt reizen. Einige PAK sind beim Menschen eindeutig krebserregend (z. B. Lungen-, Kehlkopf-, Hautkrebs sowie Magen- und Darmkrebs bzw. Blasenkrebs). Die Möglichkeit der Fruchtschädigung oder Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit besteht.
Quellen: wikipedia.de
Erstveröffentichung als "Wochenberichte von RAPEX-Meldungen" in Englisch von der Europäischen
Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen
Website "Europa" durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food Verbraucherprodukte (RAPEX).
http://ec.europa.eu/rapex
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Die offizielle Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen die
Informationen in diesen wöchentliche Übersichten. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der
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Informationen liegt bei der meldenden Stelle.
Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Deutsch Übersetzung: © Sybit GmbH, 2012
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