Also wir lernen: im ebay keine hochwertigen gebrauchten Gegenstände ersteigern, die man zuvor noch nicht gesehen hat. Erstaunlicherweise werden im ebay oft unter Ausschluss der Gewährleistung privat Maschinen oder Kraftfahrzeuge gekauft, die an jeder Ecke nicht mehr TÜV gerecht sein könnten, obwohl sie farbig aussehen.
Beim vorgenannten Urteil hatte der Verkäufer beim Motor insoweit Glück, als dieser irgendwie in der Wassertonne angesprungen und zumindest kurzzeitig gelaufen ist. Wäre dieses überhaupt nicht mehr der Fall gewesen, hätte der Ersteigerer mit einiger Sicherheit den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten können. So konnte der Verkäufer sich herausreden, dass er den Getriebeschaden nicht gekannt hat etc. und gerade deshalb auch die Gewährleistung ausgeschlossen war. Wenn wir wirklich im Betrugsfahrwasser sind, dann verliert der Ersteigerer nicht alle Rechte, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Bei derartigen Geschäften- ob nah oder fern- würde ich immer vor Zuschlag oder Kaufabschluß vor Ort einen technischen Sachverständigen beiziehen, der mit Bezug auf den Kaufpreis und das Risiko durchaus bezahlbar ist.
