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Diskussionen über Recht und Gesetz rund um Garantie, Gewährleistung und Mängelhaftung.

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TOPIC: Garantie bei geöffnetem Computer

Garantie bei geöffnetem Computer 1 year 1 month ago #172

  • Levinato
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Hallo,

ich habe vor einem halben Jahr einen Computer gekauft, der jetzt nicht mehr an geht. Es scheint das Netzteil kaputt zu sein.
Ich hatte nach dem Kauf noch eine zusätzliche Karte für meine Videokamera in den Tower-PC eingebaut.

Ging jetzt durch das Öffnen und Einbauen der Karte die Garantie verloren?

Aw: Garantie bei geöffnetem Computer 1 year 1 month ago #173

  • avocati
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Es ist zu unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie.

B) Ein Gewährleistungsanspruch z. B. für das Netzteil besteht auch bei Öffnen des Computers. Gewährleistung ist die Haftung, die sich darauf bezieht, dass der Computer bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wenn nach Gefahrübergang vom Käufer am Computer rumgeschraubt wird, kann die Gewährleistung durchaus entfallen. Wenn jedoch der Computer lediglich geöffnet wird, um eine auf das Mainboard passende Karte einzusetzen, entfällt der Gewährleistungsanspruch dadurch nicht.

B) Garantie wird vom Verkäufer oder Hersteller in einer gesonderten Garantieerklärung versprochen. Diese kann über den gesetzlichen Mangelanspruch hinausgehen. Natürlich kann diese Erklärung darauf beschränkt werden, dass z. B. der Käufer den Computer nicht öffnet.

Aw: Garantie bei geöffnetem Computer 1 year 1 month ago #174

  • Levinato
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Aber da die Garantie etwas zusätzliches ist zur Gewährleistung, kann mir der Händler den Tausch des Netzteiles - sofern es tatsächlich defekt ist - nicht verwehren. Habe ich das richtig verstanden?

Aw: Garantie bei geöffnetem Computer 1 year 1 month ago #175

  • avocati
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Die Garantiebedingungen kenne ich nicht. Nach Gewährleistungsrecht besteht das Recht des Händlers auf Nachbesserung,in diesem Fall auf Reparatur des Netzteils. Meistens ist natürlich der Austausch des defekten Teiles kostengünstiger. Also auf zum Händler!
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