Es ist zu unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie.

Ein Gewährleistungsanspruch z. B. für das Netzteil besteht auch bei Öffnen des Computers. Gewährleistung ist die Haftung, die sich darauf bezieht, dass der Computer bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wenn nach Gefahrübergang vom Käufer am Computer rumgeschraubt wird, kann die Gewährleistung durchaus entfallen. Wenn jedoch der Computer lediglich geöffnet wird, um eine auf das Mainboard passende Karte einzusetzen, entfällt der Gewährleistungsanspruch dadurch nicht.

Garantie wird vom Verkäufer oder Hersteller in einer gesonderten Garantieerklärung versprochen. Diese kann über den gesetzlichen Mangelanspruch hinausgehen. Natürlich kann diese Erklärung darauf beschränkt werden, dass z. B. der Käufer den Computer nicht öffnet.