BAUA: Veröffentlichungsrecht für Produkt-Rückrufe
BAUA: Veröffentlichungsrecht für Produkt-Rückrufe
Verbraucher können sich künftig einfacher und schneller über zurückgerufene, gefährliche Produkte informieren. Denn jetzt dürfen Herstellernamen sofort veröffentlicht werden.

Mehr Rechte bei Produkt-Rückrufen

Per Gesetz gebe es ab sofort ein Veröffentlichungsrecht, teilte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund mit. "Die BAuA darf jetzt Ross und Reiter nennen, wenn ihr Rückrufe von Produkten gemeldet werden", berichtete die Bundesanstalt. Bislang musste sie dafür erst das Einverständnis des rückrufenden Herstellers einholen.

Das am 1. Dezember in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz setzt europäisches Recht um. "Es bringt eine erhebliche Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens", so ein Experte bei der Bundesanstalt.

Produkt-Rückrufe bei garanbo

Auch in unserer Rubrik Produkt-Rückrufe werden fast täglich Rückrufaktionen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz veröffentlicht. 2011 waren das bereits über 200 Rückrufe.

Haben Sie das zurückgerufene Produkt in garanbo als Produkt hinterlegt, können wir Sie auch aktiv über den Rückruf informieren - ohne dass Sie sich um etwas kümmern müssen!

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