Die Autobauer wickeln in Deutschland viele Rückrufaktionen in aller Stille ab.
| Stiller Rückruf: Automobilindustrie verschweigt Rückrufaktionen |
Stille Rückrufaktionen
"Stille Rückrufaktionen" werden Reparaturen und Austauschaktionen an Fahrzeug-Baureihen genannt, an denen kleinere Mängel festgestellt wurden, für die ein offizieller Rückruf nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Solche "Updates" werden während des Jahresservices vorgenommen, und selten erfährt der Kunde genau, was an seinem Fahrzeug ausgetauscht wurde.
Keine Gefahr für Leib und Leben
Die Autoindustrie begründet dieses Vorgehen damit, dass diese Rückrufe nur Mängel betreffen, die kein direktes Sicherheitsrisiko darstellen. Wenn man die Anzahl der Rückrufaktionen aus den USA mit denen in Europa vergleicht, so stellt sich jedoch schon die Frage, was ein Sicherheitsrisiko ist und was nicht.
So kann eine sich festsetzende Handbremse durchaus von einem "Update" zu einer Unfallursache werden.
Garantie abgelaufen und Rückruf verpasst
Was aber passiert, wenn man den Verdacht hegt, dass es einen solchen stillen Rückruf für das eigene Auto gegeben hat, der Mangel jedoch nicht behoben wurde – und die Garantie inzwischen längst abgelaufen ist?
Ein konkreter Fall aus Österreich:
Erst quietscht das Hinterrad...
Herr H. kaufte 1999 einen neuen Opel Astra. Etwa ein Jahr nach dem Kauf läuft das Auto nicht mehr rund, das rechte Hinterrad gibt quietschende Geräusche von sich. Herr H. wandte sich an eine Opel-Werkstätte und reklamierte den Mangel.
"Die haben das offensichtlich angeschaut, und ich habe mir dann weiter nichts gedacht. Das pfeifende Geräusch war dann ab und zu wieder zu hören, aber nachdem es ja von der Werkstätte angeschaut worden ist, habe ich mir gedacht, wird das schon so passen", erklärte Herr H..
...dann hängt die Handbremse
Fünf Jahre nach dem ersten Werkstattbesuch, bemerkte Herr H., dass die Handbremse sich nicht immer ganz lösen lässt. Also zurück zur Werkstätte. Dort bekommt Herr H. die Auskunft, dass die Handbremse bei seinem Model von gewissen Kinderkrankheiten geplagt gewesen sei. Wenn man sich in einer gewissen Zeit gemeldet hätte, dann sei diese Handbremse angeblich gratis ausgetauscht worden, so der Mechaniker.
Herr H. hegte nun, ohne es allerdings beweisen zu können, den Verdacht, dass das frühere Quietschen und die späteren Handbremsenprobleme zusammenhängen könnten, und dass bei seinem Auto im Rahmen des Service kein Austausch vorgenommen wurde. Opel schreibt dazu in einer Stellungnahme:
"Angesichts der Tatsache, dass Herr H. nach dem Werkstattaufenthalt im Jahr 2000 das Bremsverhalten bei keinem weiteren Opel Partner reklamiert hat, gehen wir nicht davon aus, dass ein Zusammenhang zwischen der jetzigen Beanstandung und der Reklamation im Jahr 2000 besteht."
Ein kulante Lösung sei daher nicht möglich, teilte Opel weiter mit. Und Neuwagen-Garantie sowie Gewährleistung auf die Reparatur aus dem Jahr 2000 seien längst abgelaufen.
Kein Rechtsanspruch
Opel betont auch, dass es im Fall der Astra-Handbremsen keinen offiziellen Rückruf, wie ihn das Produkthaftungsgesetz vorschreibt, gegeben habe. Wenn Arbeiten an der Handbremse anderer Astras des selben Baujahrs durchgeführt wurden, dann im Rahmen eines so genannten stillen Rückrufs, das sind Reparaturarbeiten während des Jahresservice. Und einen Rechtsanspruch auf einen solchen Austausch gibt es nicht, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Für Kunden – und auch für spätere Gebrauchtwagenkäufer – ist es manchmal schwer nachvollziehbar, ob Arbeiten im Rahmen eines stillen Rückrufes tatsächlich vorgenommen wurden, und ein Auto somit auf dem letzten Stand ist. Ein vollständiges Serviceheft ist zwar ein Hinweis darauf, jedoch keine Garantie dafür.
Werkstattbindung erzwingen
Prinzipiell gibt es keine Werkstattbindung mehr. Die Autobauer dürfen vertragsfreie Werkstätten nicht mehr ausschließen und deren Service-Inspektionen anerkennen. Es werden jedoch immer wieder Mittel und Wege gesucht, die Kunden trotzdem an die Vertragspartner zu binden. Sei es durch verlängerte Garantieleistungen, die nur bei Inspektionen in der Vertragswerkstatt durchgeführt werden, gültig bleiben, oder eben auch durch stille Rücrufe. Die Autobauer informieren nur deren Vertragswerkstätten und Kunden, die alternative Werkstätten aufsuchen, setzen sich potentiellen Risiken aus, da sie möglicherweise nie von dem "Update" erfahren.
Gegensteuern: Öffentlich machen! Helfen Sie mit!
Zur Sicherheit aller Fahrzeughalter ist es doch wichtig, dass Sie bei irgendwelchen Mängeln an Ihrem Fahrzeug informiert werden und so reagieren können. Nicht nur bei gravierenden Mängeln!
Falls Sie von einem solchen stillen Rückruf erfahren oder eine Rückrufaktion mitbekommen, die wir in unserem Rückruf-Verzeichnis noch nicht aufgenommen haben, dann helfen Sie mit und informieren Sie uns: Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Bild: © Albrecht E. Arnold / pixelio.de
| < Zurück | Weiter > |
|---|
