Immer wieder ärgerlich: Der Akku vom geliebten Smartphone gibt seinen Geist auf und hält nur noch wenige Stunden. Die meisten Besitzer geben resigniert auf, selbst wenn das Handy noch keine zwei Jahre alt ist. Der Akku ist ja ein Verschleißteil. So macht es uns die Bedienungsanleitung und die Reaktionen der Händler immer wieder klar: Pech gehabt. - Weit gefehlt, die gesetzliche Gewährleistung gilt auch für Akkus.

Der fest eingebaute Akku sorgt bei Apple-Geräten immer wieder für Kritik. Aber auch andere Hersteller wie beispielsweise Nokia oder Motorola verzichten inzwischen auf eine austauschbare Batterie.

Hersteller geben keine Garantie auf Akkus

Die Hersteller von Handys und anderen mobilen Geräten geben nur selten Garantie auf die Akkus ihrer Produkte. Selbst wenn diese fest eingebaut sind und nicht gewechselt werden können. Meist werden diese als so genannte Verschleißteile explizit von der Garantie ausgeschlossen. Im Gegensatz zur Garantie des Herstellers gilt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung auch auf diese Verschleißteile, wie Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann diese mehr oder wenig frei gestalten und somit auch den Akku von der Garantieleistung ausschließen. Bei der Gewährleistung - auch Produkthaftung genannt - gelten klare gesetzliche Vorschriften. Diese schließen auch die Akkus von Notebooks, Smartphones oder Tablets ein.

An den Händler wenden

Für die Gewährleistung muss der Händler gerade stehen. Wenn Sie also Probleme mit Ihrem Akku haben, wenden Sie sich an den Händler. Tritt das Akkuproblem innerhalb der Gewährleistungzeit (2 Jahre) auf, muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung nachbessern.

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Händler den Nachweis erbringen, dass der Defekt nicht durch den Nutzer verursacht wurde. Demnach muss der Verkäufer einen Defekt reparieren, solange dieser nicht offensichtlich vom Nutzer verursacht wurde. Danach setzt die sogenannte Beweislastumkehr ein. Der Käufer muss dann den Beweis erbringen, dass der Defekt nicht durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurde. Aber auch in den 18 Monaten danach gibt es bei Batterieproblemen gute Chancen auf Reparatur, erklärt Semmler: "Der Käufer muss lediglich darlegen können, dass er das Gerät ordnungsgemäß behandelt hat." Spuren von Stürzen oder eigenmächtigen Reparaturversuchen sollte das Handy also besser nicht aufweisen.

Greift die Gewährleistung, muss der Verkäufer nicht sofort den Preis erstatten: "Er darf zunächst zweimal versuchen, einen Schaden zu reparieren oder das defekte Gerät gegen ein neues auszutauschen", erläutert Semmler. Erst danach können Käufer ihr Geld zurückverlangen.

Übersicht wahren

Es ist also wichtig zu wissen, wann und wo man das akkubetriebene Produkt gekauft hat. In Zeiten der Online-Käufe nicht immer einfach. Wir empfehlen deshalb, die Garantiedaten online und zentral zu speichern und so immer griffbereit zu haben.

Kommentare  

 
-4 # Privat2 2012-06-12 17:55
Hallo,
leider stimmt das so nicht!

Es gibt da dummerweise noch die Beweislastumkeh r und die greift bereits schon nach einen Jahr!

Das heißt, der Händler muss bei einer Gewährleistung nach einen Jahr sich nicht mehr weiter um die Abwicklung kümmern und ist aus dem Schneider!

Viele Grüße..
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0 # Guest 2013-02-04 19:23
Erstens gilt die Beweislastumker nur die ersten sechs Monate. Der Artikel ist da richtig, der Kommentar aber falsch.

Zweitens gilt das Nachbesserungsr echt des Händlers, jene zwei Versuche, nicht automatisch. Denn das BGB sieht allgemein die Wahl des Kunden vor zwischen Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung.
Da muss der Händler schon in seinen AGB dieses Nachbesserungsr echt verankern.

Warum allerdings ein Akku diese 24 Monate halten müsse, dafür sehe ich hier keinen Beleg, sondern nur eine Meinung.
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+1 # Guest 2013-03-25 16:17
Natürlich gilt die Gewährleistunga uch für Akkus. Aber das bedeutet nicht, dass ein Akku, der früher als nach zwei Jahren nicht mehr korrekt funktioniert, auch mit einem Sachmangel behaftet ist. Das gilt allenfalls für einen Akku, der nie benutzt worden ist. Akkus sind nunmal Verschleissteil e und haben nur begrenzte Ladezyklen. Wenn diese verbraucht sind, ist der Akku verschlissen, auch wenn das nutzungsbedingt vor ablauf von zwei Jahren geschieht. Das ist kein Sachmangel. Andernfalls wäre auch Benzin mangelhaft, wenn eine Tankfüllung nicht mindestens zwei Jahre hält ;)
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0 # Guest 2013-04-28 04:58
zitiere Guest:
Andernfalls wäre auch Benzin mangelhaft, wenn eine Tankfüllung nicht mindestens zwei Jahre hält ;)


Der Vergleich hier hinkt, denn der Akku ist hier nicht mit dem Benzin sondern mit dem Tank gleich zu setzen, der Strom der im Akku gespeichert ist wäre das Benzin. Und wenn ich bei korrekter Handhabung nach 2 Jahren nur noch 80 % tanken kann ist ein Loch im Tank welches wegen nem Materialfehler entstanden ist. Und da muss der Hersteller nachbessern.
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