Werkstatt: Garantie auf Reparaturleistung, Fristen
Garantie auf Reparaturleistungen
Eine Garantie auf Reparaturen gibt es gesetzlich nicht. Es gibt nur die Sachmangelhaftung für neu gekaufte Produkte.

Bei Kaufverträgen von neuen Artikeln ist die Haftung mit 2 Jahre gesetzlich für Endverbraucher den Endverbraucher festgelegt. Da es sich bei der Reparatur aber um einen Werkvertrag (die Reparatur steht im Vordergrund, nicht das Produkt) handelt, kann in den AGB die Sachmangelhaftung verkürzt oder sogar grundsätzlich ausgeschlossen werden, auch gegenüber Privatpersonen.

Viele Werkstätten versuchen jedoch ohne angepassten AGBs eine Garantie auf 6 Monate zu beschränken. Dies ist unzulässig.

Keine Verlängerung der Garantiezeit

Eine Reparatur während der Gewährleistungszeit erhöht nicht die Gesamtdauer der Gewährleistung.

Kommentare 

 
0 # Gast 2011-08-28 14:52
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Firma, die eine Firma suche die fuer unsere zukuenftige Elektrohaushalt sproduckte Garantie auf Reparaturleistu ngen
uebernimmt.bitte schicken sie mir eine liste von ihren elktro haushaltsgerest en die sie reparieren koennten fuer uns.

u.A.w.g
MfG
Aida
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0 # Robin Grünke 2011-08-29 10:05
Hallo Aida,

leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen - garanbo hilft bei der Verwaltung von Garantieunterla gen, wir reparieren aber keine Geräte und übernehmen auch keine Garantie auf Reparaturleistu ngen.

Viele Grüße

Garanbo
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