Der Streit um die vom Autobauer Opel ausgerufene “lebenslange” Garantie für seine Neuwagen wird nun doch die Gerichte beschäftigen. Die Wettbewerbszentrale will wegen irreführender Werbung gegen das Rüsselsheimer Traditionsunternehmen klagen, wie eine Sprecherin am Montag in Bad Homburg erklärte. Die Wettbewerbszentrale kritisiert, dass die Garantie für Neuwagen entgegen der Ankündigung nicht wirklich lebenslang gilt.
| Opels lebenslange Garantie: Wettbewerbszentrale klagt |
Wettbewerbszentrale setzte Frist für Unterlassungserklärung
Die Wettbewerbshüter hatten Opel bereits nach der Ankündigung der so genannten “lebenslangen” Garantie abgemahnt und dem Autobauer bis zum 19. August Zeit gegeben, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung einzustellen. Sonst werde man klagen.
Obwohl Opel die Frist verstreichen ließ, teilte die Zentrale in der darauf folgenden Woche mit, man werde vorerst nicht vor Gericht gehen. Es sei ein gemeinsamer Gesprächstermin vereinbart worden. Die Sprecherin der Wettbewerbszentrale erklärte dann am 30. August, in dem inzwischen stattgefundenen Gespräch hätten sich die Parteien nicht auf eine gemeinsame Position einigen können.
Opel weist Kritik zurück
Opel selbst hatte die Kritik an seinem Werbeslogan zurückgewiesen. Die Garantiebedingungen seien von Anfang an ausreichend deutlich kommuniziert worden, hatte der Autobauer mitgeteilt. Man werde nun abwarten, wie die Gerichte entscheiden, sagte ein Opel-Sprecher.
Bis zur letzten Instanz
Wie die Automobilwoche berichtet, wird der Fall wohl bis vor den Bundesgerichtshof gehen. Das Blatt zitiert damit den beauftragten Rechtsanwalt Andreas Ottofülling. Auch Opels Marketing-Geschäftsführer Alain Visser betonte, dass sein Unternehmen alle Rechtsmittel ausschöpfen werde.
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