Garantie

Apple gewährt nur ein Jahr Garantie und dagegen will die EU jetzt endlich härter vorgehen

Apple gewährt nur ein Jahr Garantie und dagegen will jetzt die EU endlich härter vorgehen. Die Mitgliedsländer fordern eine Durchsetzung der EU-Rechte und wollen gegen Apple in dieser Sache vorzugehen.

Die Europäische Kommission müsse verstärkt die Verbraucher-Schutz-Gesetze überwachen und koordinieren, fordert Justizkommissarin Viviane Reding. Sie nennt als prominentes Negativbeispiel Apple.

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Clemens Bratzler (Quelle: DasErste.de)

Garantieflop - Viel Verbraucherärger trotz Gewährleistung

Bei Produktmängeln haben Verbraucher innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Außerdem bieten viele Hersteller ihrerseits auch noch eigene mehrjährige Garantien. Trotzdem haben viele Kunden Probleme, diese rechtlichen Ansprüche auch durchzusetzen.

"Plusminus" zeigt kuriose Beispiele und informiert über die Rechtslage.

Sendetermin

ARD plusminus 20.03.2013 um 21:45 Uhr

 

Foto: DasErste.de

Hundstorfer warnt vor "geplantem Produktverschleiß": Verbraucherprobleme nehmen rapide zu

Das Österreichische Konsumentenschutzministerium (BMASK) macht im diesjährigen Fraud Prevention Month auf die Problematik der kurzen Produktlebensdauer aufmerksam. Viele Geräte wie Fernseher, Mobiltelefone oder Waschmaschinen erfordern bereits kurz nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Reparatur, die sich oft als unrentabel herausstellt. Kritiker warnen davor, dass es sich hierbei womöglich um einen geplanten Produktverschleiß, in der Fachsprache auch "geplante Obsoleszenz", handelt.

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Viele Händler verlangen beim Umtausch defekter Ware einen Kassenbon

„Umtausch nur gegen Vorlage des Bons“. Diesen Satz hören Kunden bei vielen Händlern, wenn Sie ein defektes Produkt umtauschen möchten. Tatsächlich sind die Händler mit dieser Aussage auf dem Holzweg.

Wenn der neue Flachbildfernseher schon nach wenigen Wochen plötzlich keinen Laut mehr von sich gibt, ist der Ärger groß. Schließlich erwartet man von dem neuen Gerät, dass es einwandfrei funktioniert – und das eben möglichst lange.

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Garantie in der Schweiz

Mindestens zwei Jahre Garantie für alle Produkte: Das schreibt das Gesetz ab Januar 2013 in der Schweiz vor. Und was gilt für die Weihnachtseinkäufe? Eine Umfrage des Fernsehmagazins Kassensturz des SRF zeigt: Einige Geschäfte geben ihren Kunden schon 2012 zwei Jahre Garantie - andere sind weniger kundenfreundlich.

Das schweizer Parlament hat den Konsumenten in diesem Jahr ein verfrühtes Festtags-Päckchen geschnürt. Es hat allen Kunden ein zusätzliches Jahr Garantie geschenkt. Neu gilt ab 2013 nämlich eine Mindest-Garantie-Frist von zwei Jahren. Damit passt sich die Schweiz dem umliegenden Ausland an. Doch das Geschenk hat einige Tücken, die Konsumenten beachten müssen.

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Neue Garantiefristen in der Schweiz

Was Sie bei der neuen Garantiefrist in der Schweiz unbedingt beachten müssen, hat der Konsumentenschutz zusammengefasst.

Die Änderung der Schweizer Garantiefrist ab 1. Januar 2013

Mit Beginn des neuen Jahres tritt die Revision des schweizer Obligationenrechts in Kraft. Diese schreibt neu eine Gewährleistungsfrist (umgangssprachlich: „Garantie“) von mindestens zwei Jahren vor. Das heisst, dass die Anbieter auf allen Geräten, die neu gekauft werden, eine Garantiefrist von 2 Jahren gewährleisten müssen. Allerdings gibt es trotz der Gesetzesänderung immer noch Schlupflöcher für Anbieter. Sie können beispielsweise auf die zweijährige Garantie verzichten, wenn sie dies klar und deutlich kommunizieren.

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Das Phänomen ist inzwischen bekannt und immer besser dokumentiert: der neue Flachbildfernseher oder das neue Handy geben kurz nach Ablauf der Garantiezeit den Geist auf. Die Häufung dieser „Zufälle“ legt die Vermutung nahe, dass dahinter ein System steckt – die sogenannte „geplante Obsoleszenz“.

Von Marketingstrategen auch schon mal als „sinnvolle Gebrauchsdauer“ beschönigt, bedeutet geplante Obsoleszenz nichts anderes, als die Lebensdauer von Produkten bewusst zu verkürzen.  Das geschieht z.B., indem in die verkauften Produkte Schwachstellen eingebaut oder bewusst minderwertige Materialien verwendet werden, die dazu führen, dass das Gerät nach einer definierten Lebensdauer kaputtgeht oder leichter beschädigt werden kann. Das Ziel der Konzerne hinter dieser Strategie ist simpel: den Konsum zu befeuern und die Kunden zum Kauf neuer Produkte zu bewegen.

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Der US-amerikanische Elektronikkonzern hat Post von EU-Justizkommissarin Viviane Reding bekommen. Sie hält Apple vor, Verbraucher nicht ausreichend über die Gewährleistungsbedingungen in der EU zu informieren und stattdessen den hauseigenen AppleCare Protection Plan prominent zu bewerben.

Apple bietet auf all seine Produkte standardmäßig eine einjährige Herstellergarantie. Mit dem AppleCare Protection Plan lässt sich diese Garantie gegen Gebühr auf zwei (iPhone, iPad, iPod, Apple TV) bzw. drei (Mac, Display) Jahre verlängern. Hier setzt Redings Kritik an. Denn statt auf den Schutz der Verbraucher durch EU-Recht hinzuweisen, wird stattdessen die Garantieverlängerung von Apple in den Vordergrund gerückt: „Apple wirbt prominent dafür, dass seine Produkte eine einjährige Herstellergarantie haben, versäumt es aber, klar darüber zu informieren, dass Verbraucher laut EU-Recht ein automatisches und kostenloses Anrecht auf einen gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch haben“, so Reding in Ihrem Brief.

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Wer Produkte bestimmter Hersteller im Netz kauft, bekommt dafür weniger Garantie als im Ladengeschäft. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt, worauf beim Kauf geachtet werden sollte. 

In manchen Fällen gibt es die Herstellergarantie im Netz sogar gar nicht oder nur bei einigen autorisierten Onlineshops, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Einen Hinweis auf die Einschränkungen sucht man in der Regel vergeblich, Kunden sollten daher im Zweifelsfall vor dem Bestellen nachfragen.

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Auch Apple-Kunden haben in Europa mindestens zwei Jahre Gewährleistungsanpruch - ohne Extra-Kosten

Wer ein Apple-Produkt kauft, kann gleich noch eine Garantieverlängerung dazu kaufen. Was Apple dabei verschweigt: In der EU haben Käufer ohnehin zwei Jahre Gewährleistungsanspruch. Verbraucherschützer schicken dem Konzern nun eine Abmahnung.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Verbund mit zehn europäischen Verbraucherorganisationen Apple wegen der Garantieverlängerung "Apple Care Protection Plan" abgemahnt.

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