Immer häufiger müssen Hersteller Autos zurückrufen, um Fehler zu beheben. In Deutschland musste in den vergangenen fünf Jahren 457 Rückrufe veranlasst werden. Der französische Automobilhersteller Renault hatte die meisten Rückrufaktionen – insgesamt 45. Rund 372.000 Halter wurden angeschrieben.

Opel mit 407.000 Fahrzeugen Spitzenreiter der Rückrufe
Opel mit 407.000 Fahrzeugen Spitzenreiter der Rückrufe
Dies geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung hervor, wie die Rheinische Post berichtet. Bei seinen Angaben stützt sich das Ministerium auf Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg.

Die meisten Fahrzeuge ließ Opel mit rund 407.000 in den vergangenen fünf Jahren zurückrufen.

Auf der Mängelliste stehen unter anderem Bremsanlage und Elektrik, Karosserie, Lenkanlage, Reifen und Räder sowie die Sitze.

 

Opel Spitzenreiter bei Rückrufen in den letzten fünf Jahren

Besonders häufig mussten in den vergangenen fünf Jahren die Halter von

  • Opel (rund 407.000 Fahrzeuge)
  • Renault (rund 372.000)
  • Toyota (rund 349.000)
  • VW (240.000)
  • Fiat (225.000)
  • Ford (192.000)
  • Peugeot (159.000)

wegen Rückrufaktionen der Hersteller eine Werkstatt aufsuchen.

Eher geringe Zahlen bei Rückrufaktionen haben Mercedes (knapp 12.000) und BMW (gut 15.000) in den letzten fünf Jahren.

Zurückgerufene Fahrzeuge seit 2005

Benachrichtigung

Bei KFZs werden die Halter der Fahrzeuge über das Kraftfahrtbundesamt (KBA) direkt informiert, wenn sie von einem Rückruf Ihres Autos, Motorrads oder LKW betroffen sind. Manche weniger kritischen Probleme werden jedoch auch im Zuge der Service-Besuche in den Vertragswerkstätten einfach mit behoben. Davon bekommt der Fahrzeughalter meist nichts mit.

Auf unserer Rückruf-Seite finden sie deshalb eine Übersicht aller gemeldeter Rückrufaktionen- nicht nur für Fahrzeuge sondern für den gesamten Non-Food-Bereich!

Der ADAC empfiehlt den Autobesitzern, Rückrufaktionen unbedingt ernst zu nehmen und umgehend eine Werkstatt aufzusuchen, auch wenn das Anschreiben eher harmlos klingt. Ansonsten bestehe nicht nur Gefahr, einen Unfall zu erleiden, auch der Schadensanspruch könne erlöschen. Kunden, die ihr Auto wegen einer Rückrufaktion in die Werkstatt bringen, haben kein Anrecht auf einen Leihwagen. Selbst die Reparaturkosten außerhalb der Frist für Sachmängelhaftung können den Fahrzeugbesitzern in Rechnung gestellt werden. Die meisten Werkstätten übernehmen diese aber aus Kulanz.

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