Der Garantie Blog

Produktrückrufe aus dem Automobilbereich erreichten 2012 ein neues Rekordhoch. Auch Rückrufe die Produkte für Kinder und Säuglinge betreffen, sind nach wie vor zahlreich. Wir blicken zurück auf die Rückrufe aus dem Jahr 2012.

Der mit Abstand am meisten geklickte Rückruf auf unserer Seite im vergangen Jahr war ein Hinweis auf einen Produktrückruf, der in Deutschland ca. 17 Kunden betraf. Der italienische Luxussportwagenbauer Ferrari vermeldete nämlich einen Defekt an den Kurbelwellen seiner Modelle California und 458 Italia. Von diesen Fahrzeugen sind weltweit allerdings nur 206 zugelassen, 17 davon in Deutschland. Eine recht überschaubare Zahl.

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Viele Hobbyhändler machen Fehler bei der Formulierung des Gewährleistungsausschluss bei ebay.

Wer auf ebay schon einmal Waren verkauft hat, kennt das Problem vielleicht. Wie war das nochmal mit der Gewährleistung? Muss ich eine Garantie oder gar ein Umtauschrecht anbieten? Und gelten für mich als privater Händler eigentlich die gleichen Regeln wie für gewerbliche Verkäufer? Rund 20 Millionen Artikel wurden letzen Monat in Deutschland von Hobbyhändlern bei ebay angeboten. Da lohnt sich ein Blick in das Kleingedruckte.

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Viele Händler verlangen beim Umtausch defekter Ware einen Kassenbon

„Umtausch nur gegen Vorlage des Bons“. Diesen Satz hören Kunden bei vielen Händlern, wenn Sie ein defektes Produkt umtauschen möchten. Tatsächlich sind die Händler mit dieser Aussage auf dem Holzweg.

Wenn der neue Flachbildfernseher schon nach wenigen Wochen plötzlich keinen Laut mehr von sich gibt, ist der Ärger groß. Schließlich erwartet man von dem neuen Gerät, dass es einwandfrei funktioniert – und das eben möglichst lange.

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Garantie in der Schweiz

Mindestens zwei Jahre Garantie für alle Produkte: Das schreibt das Gesetz ab Januar 2013 in der Schweiz vor. Und was gilt für die Weihnachtseinkäufe? Eine Umfrage des Fernsehmagazins Kassensturz des SRF zeigt: Einige Geschäfte geben ihren Kunden schon 2012 zwei Jahre Garantie - andere sind weniger kundenfreundlich.

Das schweizer Parlament hat den Konsumenten in diesem Jahr ein verfrühtes Festtags-Päckchen geschnürt. Es hat allen Kunden ein zusätzliches Jahr Garantie geschenkt. Neu gilt ab 2013 nämlich eine Mindest-Garantie-Frist von zwei Jahren. Damit passt sich die Schweiz dem umliegenden Ausland an. Doch das Geschenk hat einige Tücken, die Konsumenten beachten müssen.

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Neue Garantiefristen in der Schweiz

Was Sie bei der neuen Garantiefrist in der Schweiz unbedingt beachten müssen, hat der Konsumentenschutz zusammengefasst.

Die Änderung der Schweizer Garantiefrist ab 1. Januar 2013

Mit Beginn des neuen Jahres tritt die Revision des schweizer Obligationenrechts in Kraft. Diese schreibt neu eine Gewährleistungsfrist (umgangssprachlich: „Garantie“) von mindestens zwei Jahren vor. Das heisst, dass die Anbieter auf allen Geräten, die neu gekauft werden, eine Garantiefrist von 2 Jahren gewährleisten müssen. Allerdings gibt es trotz der Gesetzesänderung immer noch Schlupflöcher für Anbieter. Sie können beispielsweise auf die zweijährige Garantie verzichten, wenn sie dies klar und deutlich kommunizieren.

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Das Phänomen ist inzwischen bekannt und immer besser dokumentiert: der neue Flachbildfernseher oder das neue Handy geben kurz nach Ablauf der Garantiezeit den Geist auf. Die Häufung dieser „Zufälle“ legt die Vermutung nahe, dass dahinter ein System steckt – die sogenannte „geplante Obsoleszenz“.

Von Marketingstrategen auch schon mal als „sinnvolle Gebrauchsdauer“ beschönigt, bedeutet geplante Obsoleszenz nichts anderes, als die Lebensdauer von Produkten bewusst zu verkürzen.  Das geschieht z.B., indem in die verkauften Produkte Schwachstellen eingebaut oder bewusst minderwertige Materialien verwendet werden, die dazu führen, dass das Gerät nach einer definierten Lebensdauer kaputtgeht oder leichter beschädigt werden kann. Das Ziel der Konzerne hinter dieser Strategie ist simpel: den Konsum zu befeuern und die Kunden zum Kauf neuer Produkte zu bewegen.

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Beim japanischen Autobauer setzt sich die Pechsträhne fort. Der Konzern musste nun schon im dritten Jahr hintereinander eine riesige Rückrufaktion starten. Was ist los beim einstigen Musterschüler der Automobilbranche?

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Weltweit muss Toyota 7,4 Millionen Fahrzeuge aufgrund eines Defekts bei einem elektrischen Fensterheber zurückrufen, darunter auch die beliebten Modelle Corolla, Camry und Yaris.

Die Rückrufaktion erinnert an die Pannenserie der vergangenen Jahre.  Weil die Fußmatte verrutschen und dadurch das Gaspedal verklemmen konnte, stand der Konzern 2010 vor dem bis dato größten Rückruf seiner Firmengeschichte. Mehr als vier Millionen Fahrzeuge mussten in die Werkstätten. Außerdem rief der Konzern im gleichen Jahr Modelle des Prius aufgrund von Bremsproblemen zurück. Ein Jahr später musste Toyota wegen einer undichten Gasleitung 1,7 Millionen Fahrzeuge zurückrufen.  Hinzu kommen zahlreiche weitere kleinere Rückrufaktionen.

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